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Frittieröl: Grenzwert 27 % polare Anteile

Was das Gesetz vorgibt und wie Sie die Kontrolle einfach dokumentieren.

Der Grenzwert

Der polare Anteil in Speisefetten und Speiseölen zum Frittieren darf 27 Prozent nicht übersteigen (VLpH Art. 6 Abs. 4).

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Stand: 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die aktuellen Erlasse auf fedlex.admin.ch und die Auskünfte des kantonalen Lebensmittelinspektorats.