Auto privat verkaufen: Vertrag und Ablauf
Was in den Kaufvertrag gehört, was mit Schildern und Fahrzeugausweis passiert und wie Sie sich als Verkäufer absichern.
Vor dem Verkauf
- Fahrzeugausweis, Servicebuch und MFK-Bericht bereitlegen
- Bekannte Mängel und Unfallschäden ehrlich angeben
- Bei Probefahrten Ausweis der Interessenten kontrollieren
Der Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag ist auch mündlich gültig. Schriftlich halten Sie aber Fahrzeugdaten (Stammnummer, Fahrgestellnummer, Kilometerstand), Preis, Zustand und den genauen Übergabezeitpunkt fest – ab dann haftet der Käufer für Bussen und Schäden.
Gewährleistung
Unter Privaten wird die Gewährleistung üblicherweise ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat (OR Art. 199), und nicht für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. Der Käufer muss das Fahrzeug nach der Übergabe prüfen und Mängel sofort melden (OR Art. 201).
Schilder und Fahrzeugausweis
Die Kontrollschilder gehören dem Halter: Der Verkäufer behält sie für ein anderes Fahrzeug oder gibt sie beim Strassenverkehrsamt zurück und informiert seine Versicherung. Der Käufer erhält den Fahrzeugausweis und lässt das Auto mit eigenem Versicherungsnachweis auf sich einlösen.
Häufige Fragen
Bar oder Überweisung?
Bei Überweisung das Fahrzeug erst übergeben, wenn das Geld auf dem Konto ist. Bei Barzahlung eine Quittung ausstellen.
Fahrzeugdaten, Zustand, Preis, Übergabe und Gewährleistung auf einer Seite. CHF 2.90.
Zur Vorlage →Stand: 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die aktuellen Erlasse auf fedlex.admin.ch, insbesondere das Obligationenrecht (OR), sowie allfällige Gesamtarbeits- oder Mietverträge.