Krankenkasse kündigen: Fristen und Ablauf
Bis wann die Kündigung eintreffen muss, was bei Wahlfranchise und Modellen gilt und warum Sie die Zusatzversicherung nicht zu früh kündigen sollten.
Grundversicherung: Wechsel auf 1. Januar
Die Krankenkassen müssen die neuen Prämien mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen. Danach können Versicherte mit einer Frist von einem Monat auf Ende Dezember kündigen (KVG Art. 7 Abs. 2). Die Kündigung muss also bis 30. November bei der Krankenkasse eintreffen – nicht bloss abgeschickt sein.
Wechsel auf 1. Juli
Wer die ordentliche Franchise ohne besondere Versicherungsform hat, kann zusätzlich auf Ende Juni kündigen, mit drei Monaten Frist – die Kündigung muss bis 31. März eintreffen (KVG Art. 7 Abs. 1). Mit Wahlfranchise oder einem Modell wie Hausarzt, HMO oder Telmed ist ein Wechsel nur auf Ende Jahr möglich.
Reihenfolge beim Wechsel
- Neue Krankenkasse wählen und dort anmelden – in der Grundversicherung muss sie Sie aufnehmen
- Bei der bisherigen Kasse eingeschrieben kündigen
- Die alte Versicherung endet erst, wenn der neue Versicherer bestätigt hat, dass Sie ohne Unterbruch versichert sind (KVG Art. 7 Abs. 5)
Wer ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen oder Betreibungskosten hat, kann erst wechseln, wenn alles bezahlt ist (KVG Art. 64a Abs. 6).
Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Fristen stehen in Police und Bedingungen. Die neue Kasse darf Sie nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen – kündigen Sie die bisherige Zusatzversicherung deshalb erst, wenn die neue Sie schriftlich aufgenommen hat. Grund- und Zusatzversicherung dürfen bei verschiedenen Kassen sein.
Häufige Fragen
Reicht der Poststempel vom 30. November?
Nein. Massgebend ist, dass die Kündigung bis 30. November bei der Krankenkasse eintrifft. Senden Sie sie einige Tage vorher eingeschrieben.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Manche Kassen akzeptieren das, aber den Eingang beweisen Sie am sichersten mit einem eingeschriebenen Brief.
Grund- und/oder Zusatzversicherung, für die ganze Familie, mit Einschreiben-Vermerk. CHF 2.90, Gratis-Muster.
Zur Vorlage →Stand: 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die aktuellen Erlasse auf fedlex.admin.ch, insbesondere das Obligationenrecht (OR), sowie allfällige Gesamtarbeits- oder Mietverträge.