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Mahnung schreiben: Verzug, Verzugszins und nächste Schritte

Wann ein Kunde in Verzug ist, welcher Zins gilt und was nach der letzten Mahnung folgt.

Wann ist der Schuldner in Verzug?

Ist eine Forderung fällig, kommt der Schuldner durch die Mahnung in Verzug (OR Art. 102 Abs. 1). Wurde ein Verfalltag vereinbart – zum Beispiel «zahlbar bis 31. März» –, tritt der Verzug mit Ablauf dieses Tages ohne Mahnung ein (Abs. 2).

Verzugszins

Ab Verzug schuldet der Schuldner einen Verzugszins von 5 % pro Jahr, sofern vertraglich nicht ein höherer Zins vereinbart wurde (OR Art. 104).

Mahngebühren

Das Gesetz sieht keine Mahngebühren vor. Sie können nur verlangt werden, wenn sie vereinbart wurden, etwa in den AGB.

Übliches Vorgehen

Eine bestimmte Anzahl Mahnungen schreibt das Gesetz nicht vor.

Häufige Fragen

Muss ich dreimal mahnen?

Nein. Eine Mahnung genügt, um den Verzug auszulösen; mehrere Stufen sind üblich, aber freiwillig.

Wie berechne ich den Verzugszins?

Betrag × 5 % × Anzahl Verzugstage ÷ 365.

Mahnung fertig als PDF

1., 2. oder 3. Mahnung mit Rechnungsangaben, Frist und Fensterkuvert-Adresse. CHF 2.90.

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Stand: 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die aktuellen Erlasse auf fedlex.admin.ch, insbesondere das Obligationenrecht (OR), sowie allfällige Gesamtarbeits- oder Mietverträge.