Offerte schreiben: Inhalt, Gültigkeit und MWST
Was in eine Offerte gehört, wie lange sie bindet und wie aus der Offerte ein Auftrag wird.
Inhalt
- Anbieter und Kunde mit Adresse, Offertnummer und Datum
- Leistungen als Positionen mit Menge, Einzelpreis und Total
- MWST-Satz und -Betrag bzw. Hinweis «inkl. MWST», falls mehrwertsteuerpflichtig
- Gültigkeitsdauer, Liefertermin und Zahlungsbedingungen
Wie verbindlich ist eine Offerte?
Wer einen Vertragsabschluss anbietet und dafür eine Frist setzt, bleibt bis zum Ablauf der Frist gebunden (OR Art. 3). Ohne Frist gilt eine Offerte unter Abwesenden so lange, bis eine Antwort unter normalen Umständen erwartet werden darf (OR Art. 5). Wer nicht gebunden sein will, bezeichnet die Offerte ausdrücklich als «unverbindlich».
Vom Angebot zum Auftrag
Nimmt der Kunde die Offerte an, ist der Vertrag geschlossen – auch mündlich (OR Art. 1). Eine schriftliche Auftragsbestätigung hält fest, was genau vereinbart ist, und verhindert spätere Diskussionen.
Häufige Fragen
Muss eine Offerte unterschrieben sein?
Nein. Eine Unterschrift des Kunden unter «Auftrag erteilt» ist aber der einfachste Beweis für die Annahme.
Positionen, MWST, Gültigkeit und Feld «Auftrag erteilt» – mit Ihrem Logo. CHF 2.90 inkl. MWST.
Zur Vorlage →Stand: 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die aktuellen Erlasse auf fedlex.admin.ch, insbesondere das Obligationenrecht (OR), sowie allfällige Gesamtarbeits- oder Mietverträge.