Spesen: Was der Arbeitgeber in der Schweiz ersetzen muss
Auslagenersatz, Pauschalen, Autospesen und Abrechnung – kurz erklärt.
Grundsatz
Der Arbeitgeber ersetzt alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen, bei Arbeit an auswärtigen Orten auch die für den Unterhalt erforderlichen Aufwendungen (OR Art. 327a Abs. 1). Abreden, wonach der Arbeitnehmer notwendige Auslagen ganz oder teilweise selbst tragen muss, sind nichtig (Abs. 3).
Pauschalen
Eine feste Entschädigung (Pauschale) ist zulässig, wenn sie schriftlich, per Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag vereinbart ist und alle notwendig entstehenden Auslagen deckt (OR Art. 327a Abs. 2).
Privatauto
Benutzt der Arbeitnehmer im Einverständnis mit dem Arbeitgeber für seine Arbeit ein eigenes Motorfahrzeug, sind ihm die üblichen Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt nach Massgabe des Gebrauchs zu vergüten (OR Art. 327b).
Abrechnung
Der Auslagenersatz wird jeweils zusammen mit dem Lohn ausgerichtet, sofern nicht eine kürzere Frist vereinbart oder üblich ist. Der Arbeitnehmer rechnet mindestens jeden Monat ab (OR Art. 327c). Belege beilegen.
Häufige Fragen
Gibt es einen gesetzlichen Kilometersatz?
Nein. Das Gesetz nennt keinen festen Satz; viele Betriebe legen einen Satz pro Kilometer im Reglement fest.
Positionen, Kilometer und Total mit Unterschriften – mit Ihrem Logo. CHF 2.90.
Zur Vorlage →Stand: 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die aktuellen Erlasse auf fedlex.admin.ch, insbesondere das Obligationenrecht (OR), sowie allfällige Gesamtarbeits- oder Mietverträge.