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Arbeitszeugnis: Inhalt, Formulierungen und Rechte

Was ein Schweizer Arbeitszeugnis enthalten muss, wie die üblichen Formulierungen zu lesen sind und wann Sie eine Korrektur verlangen können.

Anspruch

Arbeitnehmende können jederzeit ein Zeugnis verlangen – nicht erst beim Austritt (OR Art. 330a Abs. 1). Es äussert sich über Art und Dauer der Anstellung sowie über Leistung und Verhalten. Auf ausdrücklichen Wunsch gibt es nur eine Arbeitsbestätigung mit Art und Dauer (Abs. 2).

Aufbau

Wie Formulierungen gelesen werden

Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein. Ist es unrichtig, können Arbeitnehmende eine Berichtigung verlangen und notfalls beim Arbeitsgericht klagen.

Zwischenzeugnis

Sinnvoll bei einem Wechsel der Vorgesetzten, einer Reorganisation oder vor einer Stellensuche. Es ist in der Gegenwart geschrieben und endet mit dem Dank für die bisherige Zusammenarbeit.

Häufige Fragen

Wie schnell muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?

Das Gesetz nennt keine Frist; üblich und angemessen sind wenige Tage bis zwei Wochen nach der Anfrage bzw. dem Austritt.

Muss der Kündigungsgrund drinstehen?

Nein. Der Austrittsgrund wird nur erwähnt, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das wünscht.

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Stand: 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die aktuellen Erlasse auf fedlex.admin.ch, insbesondere das Obligationenrecht (OR), sowie allfällige Gesamtarbeits- oder Mietverträge.