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Mietzinssenkung wegen Referenzzinssatz

Ist Ihre Miete auf einem höheren Referenzzinssatz berechnet als heute, können Sie eine Senkung verlangen. So prüfen Sie den Anspruch und gehen vor.

Aktueller Stand

Der hypothekarische Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen liegt seit dem 2. September 2025 bei 1,25 % und wurde seither (zuletzt am 2. September 2026) bestätigt. Er wird vierteljährlich publiziert.

Anspruch prüfen

Wie viel?

Der Vermieter darf die Teuerung (40 % der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise) und allgemeine Kostensteigerungen verrechnen. Der effektive Betrag kann deshalb tiefer sein.

Vorgehen

Häufige Fragen

Riskiere ich eine Kündigung?

Eine Kündigung, weil Sie Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen, ist anfechtbar (OR Art. 271a). Während eines Schlichtungsverfahrens und drei Jahre danach gilt zudem ein Kündigungsschutz.

Was ist, wenn ich die Wohnung neu gemietet habe?

Massgebend ist der Referenzzinssatz, der beim Vertragsabschluss bzw. der letzten Anpassung galt – das steht im Vertrag.

Brief an den Vermieter

Senkung wird automatisch berechnet, mit den richtigen Artikeln und Einschreiben-Vermerk. CHF 2.90, Gratis-Muster.

Zur Vorlage →

Stand: 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die aktuellen Erlasse auf fedlex.admin.ch, insbesondere das Obligationenrecht (OR), sowie allfällige Gesamtarbeits- oder Mietverträge.