QR-Rechnung erstellen: Was Schweizer Rechnungen brauchen
QR-Zahlteil, Referenz, Adressen und MWST – kurz erklärt für Selbständige und KMU.
QR-Zahlteil statt Einzahlungsschein
Seit dem 1. Oktober 2022 werden Rechnungen in der Schweiz mit dem QR-Zahlteil bezahlt; die roten und orangen Einzahlungsscheine sind abgeschafft. Der Zahlteil steht unten auf der A4-Seite und besteht aus Empfangsschein und Zahlteil mit Swiss QR Code.
IBAN oder QR-IBAN?
- Normale IBAN: ohne Referenz oder mit Creditor Reference (ISO 11649, beginnt mit «RF»)
- QR-IBAN: immer mit 27-stelliger QR-Referenz – für die automatische Zuordnung durch die Bank
Für Selbständige und kleine Firmen genügt die normale IBAN.
Adressen
Seit November 2025 verlangen die Banken im QR-Code strukturierte Adressen: Strasse und Hausnummer sowie Postleitzahl und Ort in getrennten Feldern.
Rechnung mit MWST
Mehrwertsteuerpflichtige nennen u. a. Name, Ort und MWST-Nummer, Name und Ort des Empfängers, Datum oder Zeitraum der Leistung, Art und Umfang der Leistung, das Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag; bei Preisen inklusive MWST genügt der Satz (MWSTG Art. 26 Abs. 2).
Häufige Fragen
Muss ich eine QR-Rechnung verwenden?
Für Zahlungen per Einzahlungsschein ja – die alten Einzahlungsscheine werden nicht mehr verarbeitet. Sie können aber auch nur die IBAN angeben.
Positionen, MWST und QR-Zahlteil mit Empfangsschein – ohne Software. CHF 2.90.
Zur Vorlage →Stand: 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die aktuellen Erlasse auf fedlex.admin.ch, insbesondere das Obligationenrecht (OR), sowie allfällige Gesamtarbeits- oder Mietverträge.