Wohnungsbewerbung: So überzeugen Sie – und das darf gefragt werden
Welche Angaben in die Bewerbung gehören, welche Fragen unzulässig sind und wie Sie sich von anderen Bewerbenden abheben.
Zulässige Angaben
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon
- Schweizer/in oder Art und Ablaufdatum der Aufenthaltsbewilligung
- Beruf, Arbeitgeber und ungefähres Jahreseinkommen
- Anzahl Personen im Haushalt, Haustiere; Musikinstrumente nur bei objektivem Grund (z. B. schlechter Schallschutz)
- Hängige Betreibungen und Verlustscheine der letzten 5 Jahre (Betreibungsauszug)
Unzulässige Fragen
Laut dem Merkblatt des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) dürfen unter anderem nicht gefragt werden: Zivilstand, Konfession, Heimatort, die Dauer des heutigen Mietverhältnisses und der heutige Mietzins, Leasing- und Kleinkredite oder Lohnpfändungen. Auch darf die Wohnung nicht an den Abschluss einer bestimmten Versicherung gekoppelt werden.
Belege erst bei Zusage
Eine Kopie des Betreibungsauszugs darf von allen Bewerbenden verlangt werden. Ausweiskopie, Lohnausweis und den Original-Betreibungsauszug darf die Vermieterin erst von der ausgewählten Person verlangen, wenn der Vertrag konkret wird. Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerbenden sind zu vernichten.
So heben Sie sich ab
- Bewerbung vollständig und leserlich – am besten am Computer ausgefüllt
- Kopie eines aktuellen Betreibungsauszugs gleich beilegen
- Ein paar persönliche Sätze: wer Sie sind und warum diese Wohnung
- Schnell reagieren – gute Wohnungen sind rasch vergeben
- Referenz der heutigen Vermieterin angeben, wenn das Verhältnis gut ist (freiwillig)
Häufige Fragen
Muss ich jede Frage im Anmeldeformular beantworten?
Unzulässige Fragen müssen Sie nicht beantworten. Leere Felder können allerdings Ihre Chancen schmälern – bei zulässigen Fragen lohnt sich eine vollständige Antwort.
Wo bekomme ich den Betreibungsauszug?
Beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts, in vielen Kantonen auch online, z. B. über easygov.swiss.
Für eine oder zwei Personen, nur mit zulässigen Angaben, mit Beilagen-Liste. CHF 1.90.
Zur Vorlage →Stand: 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die aktuellen Erlasse auf fedlex.admin.ch, insbesondere das Obligationenrecht (OR), sowie allfällige Gesamtarbeits- oder Mietverträge.