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Wohnungsbewerbung: So überzeugen Sie – und das darf gefragt werden

Welche Angaben in die Bewerbung gehören, welche Fragen unzulässig sind und wie Sie sich von anderen Bewerbenden abheben.

Zulässige Angaben

Unzulässige Fragen

Laut dem Merkblatt des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) dürfen unter anderem nicht gefragt werden: Zivilstand, Konfession, Heimatort, die Dauer des heutigen Mietverhältnisses und der heutige Mietzins, Leasing- und Kleinkredite oder Lohnpfändungen. Auch darf die Wohnung nicht an den Abschluss einer bestimmten Versicherung gekoppelt werden.

Belege erst bei Zusage

Eine Kopie des Betreibungsauszugs darf von allen Bewerbenden verlangt werden. Ausweiskopie, Lohnausweis und den Original-Betreibungsauszug darf die Vermieterin erst von der ausgewählten Person verlangen, wenn der Vertrag konkret wird. Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerbenden sind zu vernichten.

So heben Sie sich ab

Häufige Fragen

Muss ich jede Frage im Anmeldeformular beantworten?

Unzulässige Fragen müssen Sie nicht beantworten. Leere Felder können allerdings Ihre Chancen schmälern – bei zulässigen Fragen lohnt sich eine vollständige Antwort.

Wo bekomme ich den Betreibungsauszug?

Beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts, in vielen Kantonen auch online, z. B. über easygov.swiss.

Bewerbung fertig als PDF

Für eine oder zwei Personen, nur mit zulässigen Angaben, mit Beilagen-Liste. CHF 1.90.

Zur Vorlage →

Stand: 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die aktuellen Erlasse auf fedlex.admin.ch, insbesondere das Obligationenrecht (OR), sowie allfällige Gesamtarbeits- oder Mietverträge.