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Ferienrechner – Ferienanspruch pro rata
Wie viele Ferientage stehen bei Eintritt oder Austritt unter dem Jahr zu? Mit Teilzeit-Pensum und Ferienzuschlag im Stundenlohn (8,33 %, 10,64 %, 13,04 %).
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Ferienanspruch pro rata berechnen
Ferien pro Jahr Pensum %
Jahr Eintritt (optional) Austritt (optional)
–
Ferienzuschlag im Stundenlohn
Stundenlohn CHF
–
Ferien schriftlich bestätigen?
Ferienantrag bzw. Ferienbestätigung als PDF – in einer Minute ausgefüllt.
Ferienantrag schreiben →Formeln
- Ferienanspruch = Ferientage pro Jahr × Pensum × angestellte Tage ÷ Tage im Jahr
- Ferienzuschlag = Ferienwochen ÷ (52 − Ferienwochen) × 100 %
- 4 Wochen: 4 ÷ 48 = 8,33 % · 5 Wochen: 5 ÷ 47 = 10,64 % · 6 Wochen: 6 ÷ 46 = 13,04 %
Häufige Fragen
Wie viele Ferien habe ich mindestens?
Mindestens 4 Wochen pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen (OR Art. 329a). Viele Verträge und GAV sehen mehr vor.
Wie werden Ferien bei Eintritt oder Austritt berechnet?
Pro rata: Jahresanspruch × angestellte Tage ÷ Tage des Jahres. Bei Teilzeit zusätzlich × Pensum. Meist wird auf halbe Tage gerundet.
Was ist der Ferienzuschlag im Stundenlohn?
Bei unregelmässiger Arbeit darf der Ferienlohn im Stundenlohn enthalten sein, wenn er separat ausgewiesen wird: 8,33 % bei 4 Wochen, 10,64 % bei 5 Wochen, 13,04 % bei 6 Wochen.