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Ferienrechner – Ferienanspruch pro rata

Wie viele Ferientage stehen bei Eintritt oder Austritt unter dem Jahr zu? Mit Teilzeit-Pensum und Ferienzuschlag im Stundenlohn (8,33 %, 10,64 %, 13,04 %).

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Ferienanspruch pro rata berechnen

Ferien pro Jahr Pensum %
Jahr Eintritt (optional) Austritt (optional)
–

Ferienzuschlag im Stundenlohn

Stundenlohn CHF
–
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Häufige Fragen

Wie viele Ferien habe ich mindestens?

Mindestens 4 Wochen pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen (OR Art. 329a). Viele Verträge und GAV sehen mehr vor.

Wie werden Ferien bei Eintritt oder Austritt berechnet?

Pro rata: Jahresanspruch × angestellte Tage ÷ Tage des Jahres. Bei Teilzeit zusätzlich × Pensum. Meist wird auf halbe Tage gerundet.

Was ist der Ferienzuschlag im Stundenlohn?

Bei unregelmässiger Arbeit darf der Ferienlohn im Stundenlohn enthalten sein, wenn er separat ausgewiesen wird: 8,33 % bei 4 Wochen, 10,64 % bei 5 Wochen, 13,04 % bei 6 Wochen.

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