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Vorlagen für Tattoo, Piercing & PMU

Ihre Hygiene-Unterlagen –
fertig mit Ihrem Logo.

Tattoo-, Piercing- und PMU-Studios werden von der kantonalen Lebensmittelkontrolle geprüft – denn Farben, Nadeln und Schmuck gelten rechtlich als Gegenstände mit Körperkontakt. Erwartet werden unter anderem ein Hygieneplan, ein unterschriebener Kundenfragebogen und ein Sterilisationsprotokoll.

Wir haben diese Unterlagen nach der Richtlinie des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit (BLV) für Sie vorbereitet: mit Ihrem Logo, sofort als PDF – einmal kaufen und so oft drucken, wie Sie möchten. Bei Fragen helfen wir gern weiter.

je CHF 2.90 →

Ohne SoftwareMit Ihrem LogoDE · FR · ITNach Schweizer Recht

So funktioniert es

1

Vorlage wählen

Fragebogen, Protokoll, Plan

2

Studio eintragen

Name, Adresse, Logo

3

PDF erhalten

sofort drucken

Unterlagen für Tattoo, Piercing & PMU
  • Kundenfragebogen mit Einwilligung und Gesundheitsfragen
  • Sterilisationsprotokoll für den Autoklav
  • Hygiene- und Reinigungsplan fürs Team
  • Pflegeanleitung für Ihre Kundschaft

je CHF 2.90 – einmal kaufen, beliebig oft drucken · Gratis-Muster

Gratis-Muster ansehen →

Passende Vorlagen

Häufige Fragen

Warum kontrolliert das Lebensmittelinspektorat mein Studio?

Das Lebensmittelgesetz regelt nicht nur Lebensmittel, sondern auch Gebrauchsgegenstände. Tätowierfarben, Instrumente und Piercingschmuck gelten als Gegenstände, die mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt, HKV). Kontrolliert wird deshalb von den kantonalen Lebensmittelbehörden.

Welche Unterlagen erwartet die Kontrolle?

Die Richtlinie «Gute Arbeitspraxis» des BLV nennt unter anderem einen Hygieneplan, den alle Mitarbeitenden kennen, einen unterschriebenen Kundenfragebogen, ein Sterilisationsprotokoll mit Datum und Charge sowie mündliche und schriftliche Pflegehinweise für die Kundschaft.

Muss ich mein Studio anmelden?

Das ist kantonal geregelt. Einige Kantone verlangen eine Meldung oder Bewilligung – fragen Sie beim Lebensmittelinspektorat Ihres Kantons nach.

Gibt es ein Mindestalter für Tattoos?

Das Bundesrecht legt kein festes Mindestalter fest. Viele Studios tätowieren Jugendliche nur mit Unterschrift der Eltern – der Kundenfragebogen hat dafür ein eigenes Feld.

Was kosten die Vorlagen?

Je CHF 2.90 – einmal kaufen, mit Ihrem Logo, beliebig oft ausdrucken. Ein Gratis-Muster sehen Sie vor dem Kauf.

Ratgeber: Tattoo-, Piercing- und PMU-Studio: Diese Hygiene-Regeln gelten in der Schweiz →

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