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Arbeitsvertrag – Vorlage für Schweizer Arbeitgeber
Unbefristeter Arbeitsvertrag nach Obligationenrecht: Monats- oder Stundenlohn, Probezeit, Ferien, Kündigungsfrist, Überstunden, Lohnfortzahlung und Sozialversicherungen – mit Ihrem Logo.
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Was in den Arbeitsvertrag gehört
- Parteien, Funktion, Arbeitsort und Beginn
- Pensum bzw. Wochenstunden und Lohn
- Probezeit (gesetzlich 1 Monat, schriftlich bis 3 Monate verlängerbar – OR Art. 335b)
- Ferien (mind. 4 Wochen, bis 20 Jahre 5 Wochen – OR Art. 329a)
- Kündigungsfristen (OR Art. 335c), Überstunden (OR Art. 321c), Lohnfortzahlung bei Krankheit (OR Art. 324a)
Form
Ein Arbeitsvertrag ist auch mündlich gültig (OR Art. 320). Bei Verträgen über mehr als einen Monat muss der Arbeitgeber aber bestimmte Angaben schriftlich festhalten (OR Art. 330b) – am einfachsten mit einem schriftlichen Vertrag.
Stundenlohn und Ferien
Bei unregelmässiger Teilzeitarbeit wird die Ferienentschädigung oft mit dem Lohn ausbezahlt: 8.33 % bei 4 Wochen, 10.64 % bei 5 Wochen Ferien. Sie muss im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein.
Häufige Fragen
Gilt die Vorlage auch im Gastgewerbe?
Ja, aber der L-GAV geht vor, wenn er günstigere Bestimmungen enthält (z. B. Ferien, Mindestlöhne). Prüfen Sie die aktuellen L-GAV-Werte.
Befristeter Vertrag?
Diese Vorlage ist für unbefristete Arbeitsverhältnisse. Ein befristeter Vertrag endet ohne Kündigung am vereinbarten Datum (OR Art. 334).
Stand der Rechtsangaben: 01.11.2026 (Schweizerisches Obligationenrecht). Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
Weitere Vorlagen
- Kündigung durch Arbeitnehmer/in
- Kündigung durch Arbeitgeber
- Arbeitsbestätigung
- Spesenabrechnung
- Ferienantrag
- Mahnung (3 Stufen)
- Quittung (3 pro Seite)
- Vollmacht
- Kündigung Wohnung (Mieter)
- Wohnungsübergabe-Protokoll
- Krankenkasse kündigen
- QR-Rechnung
- Offerte
- Auftragsbestätigung
- Kaufvertrag Auto
- Untermietvertrag
- Darlehensvertrag
- Schuldanerkennung