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HACCP-Konzept für Gastrobetriebe in der Schweiz

Ein schriftliches Selbstkontrollkonzept nach den HACCP-Grundsätzen – zugeschnitten auf Ihre Betriebsart und Ihr Angebot. Sie wählen aus, was zutrifft (z. B. Fritteuse, Lieferdienst, Fisch), das Konzept passt sich an.

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Vorschau: HACCP-Konzept / Selbstkontrolle – Formularwerk Vorlage
Beispiel mit Musterbetrieb

Was steht im HACCP-Konzept?

Ist ein HACCP-Konzept Pflicht?

Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder abgibt, muss selbst kontrollieren, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts eingehalten werden (Lebensmittelgesetz LMG Art. 26). Die Selbstkontrolle beruht auf den HACCP-Grundsätzen (Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV Art. 79).

Die Dokumentation muss der Art und Grösse des Betriebs angemessen sein (LGV Art. 79 Abs. 4). Für kleine Betriebe genügt deshalb ein schlankes, aber vollständiges Konzept. Alternativ kann eine vom Bund genehmigte Branchenleitlinie angewendet werden.

Die 7 HACCP-Grundsätze

Quelle: LGV Art. 79 Abs. 2. Die Überprüfung erfolgt regelmässig und sofort bei Änderungen im Betrieb (Abs. 3).

Häufige Fragen

Gilt das Konzept für meinen Kanton?

Die Pflicht zur Selbstkontrolle ist Bundesrecht und gilt in allen Kantonen. Kantone können in Merkblättern Details empfehlen. Im Zweifel klären Sie mit dem kantonalen Lebensmittelinspektorat, ob das Konzept für Ihren Betrieb genügt.

Muss ich das Konzept jedes Jahr erneuern?

Es muss regelmässig überprüft werden und sofort, wenn sich Angebot, Räume oder Abläufe ändern (LGV Art. 79 Abs. 3). Die Vorlage enthält dafür eine Überprüfungstabelle.

Welche Formulare gehören dazu?

Typisch sind Temperaturkontrolle, Reinigungsplan, Wareneingangskontrolle, Allergen-Übersicht und Schulungsnachweis – je nach Betrieb auch Frittieröl- und Transportkontrolle. Alle sind im Konfigurator wählbar.

Stand der Rechtsangaben: 01.11.2026. Die Vorlagen ersetzen keine Beurteilung durch das kantonale Lebensmittelinspektorat.

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