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Arbeitszeiterfassung für Gastro-Mitarbeitende
Pro Mitarbeiter/in ein Monatsblatt: Beginn, Pausen, Ende, Tagestotal, Abwesenheiten – mit Monatstotal und Unterschriften.
Ab 4 Vorlagen 20 % Paketrabatt.

Grundlagen
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit erfassen; festzuhalten sind u. a. Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie Lage und Dauer der Pausen ab einer halben Stunde (ArGV 1 Art. 73). Im Gastgewerbe verlangt zudem der L-GAV (Art. 21) eine Erfassung, die die Mitarbeitenden mindestens monatlich unterschreiben.
Massgebend sind die jeweils aktuellen Fassungen von ArG, ArGV 1 und L-GAV.
Häufige Fragen
Kann ich mehrere Mitarbeitende auf einmal erstellen?
Ja. Geben Sie einen Namen pro Zeile ein – pro Person wird ein eigenes Monatsblatt erstellt.
Stand der Rechtsangaben: 01.11.2026. Die Vorlagen ersetzen keine Beurteilung durch das kantonale Lebensmittelinspektorat.