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Schulungsnachweis Personal (Lebensmittelhygiene)
Halten Sie fest, wer wann zu welchem Thema instruiert wurde – mit Unterschrift der Mitarbeitenden.
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Ab 4 Vorlagen 20 % Paketrabatt.

Rechtliche Grundlage
Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen in Lebensmittelhygiene instruiert bzw. geschult werden; die für die Selbstkontrolle verantwortlichen Personen zusätzlich in den HACCP-Grundsätzen (Hygieneverordnung HyV Art. 22). Ein Nachweis ist nicht in einer bestimmten Form vorgeschrieben, belegt aber die Selbstkontrolle.
Themenvorschläge
- Persönliche Hygiene und Arbeitskleidung (HyV Art. 20)
- Krankheit und Meldepflicht (HyV Art. 21)
- Temperaturen und Kühlkette
- Reinigung
- Allergene
- Selbstkontrolle und Dokumentation
Stand der Rechtsangaben: 01.11.2026. Die Vorlagen ersetzen keine Beurteilung durch das kantonale Lebensmittelinspektorat.