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Mängelrüge – Mängel in der Mietwohnung melden
Schimmel, defekte Heizung, Lärm vom Umbau? Der Brief listet die Mängel auf, setzt eine Frist und wahrt Ihre Rechte auf Behebung und Mietzinsreduktion.
CHF 2.90 inkl. MWST · einmalig · PDF · sofort
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Ihre Rechte
- Behebung des Mangels innert angemessener Frist (OR Art. 259b)
- Herabsetzung des Mietzinses für die Dauer des Mangels (OR Art. 259d)
- Schadenersatz, wenn den Vermieter ein Verschulden trifft (OR Art. 259e)
- Hinterlegung des Mietzinses bei der Schlichtungsstelle – erst nach schriftlicher Frist und Androhung (OR Art. 259g)
Wichtig
Mängel, die Sie nicht selbst beheben müssen, sind dem Vermieter sofort zu melden (OR Art. 257g). Kleine Mängel, die mit Reinigung oder kleinen Ausbesserungen behoben werden können, gehen zu Lasten der Mieter (OR Art. 259). Fotos mit Datum helfen als Beweis.
Häufige Fragen
Darf ich die Miete einfach zurückbehalten?
Nein. Wer nicht zahlt, riskiert eine Kündigung wegen Zahlungsverzug. Der richtige Weg ist die Hinterlegung bei der Schlichtungsbehörde nach OR Art. 259g – die Vorlage kündigt sie an.
Stand der Rechtsangaben: 01.11.2026 (Schweizerisches Obligationenrecht). Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
Weitere Vorlagen
- Kündigung durch Arbeitnehmer/in
- Kündigung durch Arbeitgeber
- Arbeitsbestätigung
- Spesenabrechnung
- Ferienantrag
- Mahnung (3 Stufen)
- Quittung (3 pro Seite)
- Vollmacht
- Kündigung Wohnung (Mieter)
- Wohnungsübergabe-Protokoll
- Krankenkasse kündigen
- QR-Rechnung
- Offerte
- Auftragsbestätigung
- Kaufvertrag Auto
- Arbeitsvertrag
- Untermietvertrag
- Darlehensvertrag
- Schuldanerkennung
- Arbeitszeugnis-Generator
- Mietzinssenkung (Referenzzins)
- Einsprache Nebenkosten