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Mängelrüge – Mängel in der Mietwohnung melden

Schimmel, defekte Heizung, Lärm vom Umbau? Der Brief listet die Mängel auf, setzt eine Frist und wahrt Ihre Rechte auf Behebung und Mietzinsreduktion.

CHF 2.90 inkl. MWST · einmalig · PDF · sofort

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Vorschau: Mängelrüge (Mieter) – Formularwerk Vorlage
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Ihre Rechte

Wichtig

Mängel, die Sie nicht selbst beheben müssen, sind dem Vermieter sofort zu melden (OR Art. 257g). Kleine Mängel, die mit Reinigung oder kleinen Ausbesserungen behoben werden können, gehen zu Lasten der Mieter (OR Art. 259). Fotos mit Datum helfen als Beweis.

Häufige Fragen

Darf ich die Miete einfach zurückbehalten?

Nein. Wer nicht zahlt, riskiert eine Kündigung wegen Zahlungsverzug. Der richtige Weg ist die Hinterlegung bei der Schlichtungsbehörde nach OR Art. 259g – die Vorlage kündigt sie an.

Stand der Rechtsangaben: 01.11.2026 (Schweizerisches Obligationenrecht). Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

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