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Ratenzahlungsvereinbarung

Ein offener Betrag wird in Raten bezahlt: mit Schuldanerkennung, einem Ratenplan, der die Fälligkeiten automatisch ausrechnet, und einer Verfallklausel, falls eine Rate ausbleibt.

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Vorschau: Ratenzahlung – Formularwerk Vorlage
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Warum schriftlich?

Mit der Unterschrift anerkennt der Schuldner die Forderung. Diese Schuldanerkennung ist ein Rechtsöffnungstitel (SchKG Art. 82): Erhebt er in einer späteren Betreibung Rechtsvorschlag, kann der Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung verlangen, ohne zuerst zu klagen.

Verfallklausel

Bleibt eine Rate länger als vereinbart aus, wird der ganze Rest sofort fällig. So muss der Gläubiger nicht jede einzelne Rate mahnen.

So funktioniert der Ratenplan

Häufige Fragen

Darf ich Zins verlangen?

Ja, wenn er vereinbart ist. Ohne Vereinbarung gilt ab Verzug der gesetzliche Verzugszins von 5 % pro Jahr (OR Art. 104).

Was ist der Unterschied zur Schuldanerkennung?

Die Schuldanerkennung hält nur fest, dass ein Betrag geschuldet ist. Die Ratenzahlungsvereinbarung enthält zusätzlich Ratenplan und Verfallklausel.

Stand der Rechtsangaben: 01.11.2026 (Schweizerisches Obligationenrecht). Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

Weitere Vorlagen