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Abnahmeprotokoll – Vorlage

Nach Fertigstellung das Werk gemeinsam prüfen: Ergebnis, Mängelliste mit Frist zur Behebung und Unterschriften – damit klar ist, ab wann die Garantiefristen laufen.

CHF 2.90 inkl. MWST · einmalig · PDF · sofort

Ihre Angaben (alles optional – leere Felder werden als Linie gedruckt)

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Zustellung (PDF ist immer dabei)

Vorschau: Abnahmeprotokoll – Formularwerk Vorlage
Beispiel mit Musterangaben

Warum ein Abnahmeprotokoll?

Mit der Abnahme gilt das Werk als abgeliefert, und die Verjährungsfristen für Mängelrechte beginnen zu laufen: fünf Jahre bei Bauwerken, sonst zwei Jahre (OR Art. 371). Mängel, die bei der Prüfung erkennbar waren und nicht festgehalten werden, gelten als genehmigt (OR Art. 370).

Verdeckte Mängel

Mängel, die erst später sichtbar werden, müssen sofort nach der Entdeckung gerügt werden – bei unbeweglichen Werken seit 2026 innert 60 Tagen.

Häufige Fragen

Kann ich das Protokoll leer mitnehmen?

Ja. Lassen Sie «Ergebnis» und «Mängel» leer – dann gibt es Kästchen zum Ankreuzen und Linien für die Mängelliste.

Passt es zum Werkvertrag?

Ja, die Vorlage «Werkvertrag» verweist auf die gemeinsame Abnahme mit diesem Protokoll.

Stand der Rechtsangaben: 01.11.2026 (Schweizerisches Obligationenrecht). Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

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