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Mietkaution zurückfordern – Brief an den Vermieter

Ausgezogen, aber die Kaution ist noch gesperrt? Der Brief verlangt die Freigabe mit Frist, nennt Ihr Konto und weist auf Ihr Recht nach einem Jahr hin (Art. 257e OR).

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Vorschau: Mietkaution zurückfordern – Formularwerk Vorlage
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Wie komme ich zu meiner Kaution?

Die Kaution liegt auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen. Die Bank zahlt sie nur aus, wenn beide Parteien zustimmen oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl bzw. ein rechtskräftiges Urteil vorliegt (Art. 257e Abs. 3 OR). Fordern Sie die Freigabe deshalb schriftlich und mit Frist an.

Nach einem Jahr

Hat die Vermieterin innert eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegen Sie rechtlich geltend gemacht, können Sie die Rückerstattung direkt von der Bank verlangen (Art. 257e Abs. 3 OR) – wählen Sie in der Vorlage dann «mehr als 1 Jahr».

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Kaution wegen der Nebenkostenabrechnung zurückhalten?

Er darf seine Forderung geltend machen. Ein unbestrittener Teil sollte aber freigegeben werden. Bei Streit hilft die Schlichtungsbehörde für Mietsachen – das Verfahren dort ist kostenlos.

Bekomme ich auch die Zinsen?

Ja, die Zinsen auf dem Kautionskonto gehören Ihnen.

Stand der Rechtsangaben: 01.11.2026 (Schweizerisches Obligationenrecht). Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

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