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Ersatzmieter vorschlagen – vorzeitig aus der Wohnung

Sie möchten vor dem Kündigungstermin ausziehen? Mit einem zumutbaren, zahlungsfähigen Ersatzmieter werden Sie von der Miete befreit (Art. 264 OR). Der Brief teilt den Rückgabetermin mit und schlägt Ihre Nachmieter vor.

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Vorschau: Ersatzmieter vorschlagen – Formularwerk Vorlage
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Was verlangt das Gesetz?

Wer die Wohnung vorzeitig zurückgibt, ist von seinen Pflichten befreit, wenn er einen für die Vermieterin zumutbaren Ersatzmieter vorschlägt. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen (Art. 264 Abs. 1 OR). Sonst schuldet er den Mietzins bis zum nächsten Kündigungstermin.

Tipps

Häufige Fragen

Wann gilt ein Ersatzmieter als zahlungsfähig?

Als Faustregel sollte der Mietzins höchstens rund einen Drittel des Einkommens ausmachen. Ein Betreibungsauszug ohne Einträge hilft.

Muss der Ersatzmieter den gleichen Mietzins zahlen?

Ja, er muss bereit sein, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Verlangt die Vermieterin vom Ersatzmieter schlechtere Bedingungen, ist das nicht Ihr Nachteil.

Stand der Rechtsangaben: 01.11.2026 (Schweizerisches Obligationenrecht). Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

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